Nachgereicht: noch eine Aktion in Köln

Repression durch den Verfassungsschutz: Eine rechtsextreme Behörde mit undemokratischen Befugnissen geht seit 70 Jahren auf die Jagd nach Linken Immer wieder ist das Bundesamt für Verfassungsschutz Gegenstand von Skandalen. Für eine kurze Weile werden diese dann in der medialen Öffentlichkeit besprochen, geraten aber nach ein paar Wochen wieder in Vergessenheit. Ein näherer Blick auf das Bundesamt für Verfassungsschutz legt nahe, dass es sich bei den Skandalen nicht um eine Aneinanderreihung von Einzelfällen handelt. Das Problem ist in der Aufgabenstellung und im Wesen des Verfassungsschutzes begründet.

In der Gründungszeit des Verfassungsschutzes wurde die Vorgabe der Westalliierten keine ehemaligen SS- und Gestapo-Mitglieder im Verfassungsschutz einzustellen gezielt durch die Beschäftigung von freien Mitarbeitern und Tarnfirmen umgangen. So wurde die Verfolgung kommunistischer, gewerkschaftlicher und anderer emanzipatorischer und widerständiger Kräfte, wie sie im Nationalsozialismus stattgefunden hat teilweise von denselben Personen in der frühen BRD fortgeführt. (1) Über die gesamte, 70-jährige Geschichte des Bundesamtes für Verfassungsschutz ergibt sich ein eindeutiges Bild: Überwachung von Linken und eine vorgeblich versehentliche Unterstützung von faschistischen Bewegungen und Personen. (2) Schon das Grundprinzip eines Inlandgeheimdienstes, der nicht aufgrund von konkreten Verdachtsmomenten, sondern aufgrund der politischen Einstellung Personen überwacht, stellt die Befugnisse einer zwielichtigen Behörde über individuelle Freiheitsrechte und demokratische Grundprinzipien. Schon das Wissen um die Möglichkeit, ständig behördlicher Überwachung ausgesetzt zu sein erhöht den Konformismus der Überwachten (3) und ist Teil staatlicher Repression gegen emanzipatorische und progressive Bewegungen. Vor diesem Hintergrund liegt nahe, dass die Finanzierung der Neonazi Szene durch die sogenannte V-Mann Strategie, das indirekte Verhindern des NPD Verbots (4) und die Verstrickung des Verfassungsschutzes in die NSU Morde (5), sowie den Mord an Walter Lübke (6) keine Versehen sind: Der Verfassungsschutz ist kein Teil einer staatlichen Exekutive, die sich an ihre rein Ausführenden Aufgaben hält. Der Verfassungsschutz ist ein politischer Akteur, der eine eigene politische Agenda verfolgt und selbst Teil des rechtsradikalen Spektrums ist. Verfassungsschutz abschaffen!

(1) https://netzpolitik.org/2019/das-problem-verfassungsschutz-hat-eine-lange-geschichte/

(2) https://www.zeit.de/2013/08/Dossier-Verfassungsschutz-NSU-Terrorismus/

(3) Milgram, S. (1963). Behavioral study of obedience. The Journal of abnormal and social psychology, 67(4), 371.

(4) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2003/bvg03-022.html

(5) https://www.nsu-watch.info/tag/verfassungsschutz/

(6) https://www.tagesschau.de/investigativ/panorama/luebcke-verfassungsschutz-markus-h-101.html